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15 % Nachlaß - für Menschen mit Handicap

Die Mobilitätshilfen von Volkswagen und Audi

Die Mobilitätshilfen von Volkswagen und Audi bieten Unabhängigkeit und Sicherheit für Menschen mit Behinderungen. Volkswagen und Audi haben sich das Ziel gesetzt, Menschen mit Behinderungen Mobilität zu sichern und Freude am Autofahren zu vermitteln.

Dazu mußte das Automobil nicht neu erfunden werden. Die Fahr- und Bedienungshilfen ergänzen die serienmäßigen Ausstattungen um intelligente und praxistaugliche Lösungen, die ein verkehrsgerechtes und komfortables Fahren mit Handicap ermöglichen. Die Mobilitätshilfen werden deshalb ständig an die neuen Modellgenerationen angepaßt und weiterentwickelt.

Volkswagen und Audi denken noch weiter: Ihr Automobil sollte jederzeit auch von nichtbehinderten Menschen gefahren werden können. Das ist wichtig für den Wiederverkauf. Das Fahrzeug kann meist einfach in den Originalzustand zurückgerüstet und als normaler Gebrauchtwagen verkauft werden.
 
 

Volkswagen und Audi machen Menschen mit Handicap mobil

Der Volkswagen Konzern bietet seit über 35 Jahren als einer der wenigen Automobilhersteller weltweit, ein umfangreiches und ausgereiftes Programm behindertengerechter Ausrüstungen bereits ab Werk an. Dabei sind die behindertenspezifischen Ausbauten nicht auf einige wenige Modelle beschränkt sondern sind für die gesamte Modellpalette erhältlich. Die PKW von Volkswagen wurden in unabhängigen Tests schon immer als besonders geeignet für Behinderte eingestuft (z.B. Stiftung Warentest 12/2000).

Zusätzliche Attraktivität gewinnt das Programm für Menschen mit Handicap ab sofort durch die Gewährung eines Nachlasses in Höhe von 15% beim Kauf eines Neufahrzeugs auf den Fahrzeugpreis.

Dieses Angebot gilt auch für Nutzfahrzeuge, jedoch bei Transportern und LT mit LKW Zulassung mit 20% Nachlass. Der VW Caddy und Multivan erhalten wie beschrieben 15% Nachlass. Der Volkswagen Phaeton ist von diesem Nachlaß ausgeschlossen. Der Nachlass bezieht sich auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Bereits reduzierte Modelle sowie Vorführwagen sind nicht nachlassfähig.
 
 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vergünstigung

  • Das Vorhandensein eines gültigen Behindertenausweises mit einem Behinderungsgrad ab 50% und einem Merkzeichen "G" (gehbehindert), "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos) oder "Blind". Ebenfalls berechtigt sind Kunden mit einer Conterganschädigung.
  • Weiter werden Kunden, die eine Armbehinderung haben und kein Merkzeichen im Behindertenausweis, berücksichtigt. Hier muss aus dem Führerschein hervorgehen, dass Fahrhilfen zum Führen eines PKW benötigt werden. Der Einbau der Fahrhilfen muss auf Verlangen des Herstellers nachgewiesen werden.
  • Die Mindesthaltedauer beträgt 6 Monate.
  • Menschen mit einer Behinderung können max. zwei Fahrzeuge pro Jahr über diese Regelung beziehen.
  • Die Zulassung des Fahrzeuges muss auf den Behinderten persönlich erfolgen.
  • (Vorhehaltlich der Änderung der Kriterien durch den Hersteller.)
 
 

Wir beraten Sie gerne!

Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per Telefon, E-Mail oder direkt vor Ort. Wir freuen uns auf Sie.
 
  • Autohaus Stietenroth GmbH
    Kokenhorststr. 2
    30938 Burgwedel
    Tel: 0 51 39 - 80 86 - 0
    E-Mail: Info@Stietenroth.de
  • Autohaus Rudolf Petzold GmbH
    Rudolf-Petzold-Ring 1
    31272 Lehrte
    Tel: 0 51 32 - 50 06 - 0
    E-Mail: Info@Petzold.de
  • Autohaus Marquardt GmbH
    Friesenring 4
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    Tel: 05 11 - 72 66 68 - 0
    E-Mail: Info@Autohaus-Marquardt.de
  • Autohaus Uetze
    Gifhorner Str. 18
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    Tel: 0 51 73 - 69 04 - 0
    E-Mail: Info@Autohaus-Uetze.de